Artikel 13: Europaparlament beschließt Urheberrechtsreform

Straßburg. Am heutigen Dienstagmittag stand im europäischen Parlament die Abstimmung über die äußerst umstrittene Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt auf der Agenda. Darin enthalten auch die als besonders kritisch erachteten Artikel 11 und 13. Nach einer Debatte im Gremium der Europaabgeordneten, an denen auch die bekanntesten Fürsprecher Daniel Caspary und Axel Voss von der CDU teilnahmen, wurde die Reform mit 348 Für-Stimmen angenommen. 274 stimmten dagegen, 36 enthielten sich.

Ein Änderungsantrag wurde, mit knappem Ergebnis, gar nicht erst zugelassen. Fünf Stimmen entschieden letztlich darüber, dass alle Artikel in ihrer ursprünglichen Form verblieben.

Die Abstimmung über Änderungsanträge wurde zuvor mit nur 5 Stimmen Mehrheit abgelehnt. #SaveYourInternet pic.twitter.com/swtWl9nEAh

— Felix Reda (@Senficon) March 26, 2019

Hintergrund

Im Vorfeld der Abstimmung kam es zu einer Welle der Empörung in vielen Bereichen der Gesellschaft und Politik, die hunderttausende (insbesondere junge) Menschen in Europa in Form von Demonstrationen auf die Straße schwemmte (wir berichteten). Auch andere Protestaktionen, beispielsweise in Form einer Online-Petition mit über fünf Millionen Unterschriften, fanden statt. Von einigen Politikern, insbesondere aus Reihen der CDU/CSU, wurden die Proteste im Vorfeld heruntergespielt und als manipuliert dargestellt.

So seien die Unterschriften der Petition von Bots vorgenommen wurden, Beschwerde-E-Mails aus der Bevölkerung ebenfalls. Diese kamen immerhin größtenteils von Gmail-Adressen, so das Argument. Selbst bei den größten Demonstrationen, die in Deutschland jemals gegen eine EU-Richtlinie veranstaltet wurden, hätte es sich teils um von amerikanischen Großfirmen bezahlte Demonstranten gehandelt, hieß es.

Mit den zugehörigen Gesetzestexten der Reform soll eine faire Vergütung von Künstlern und Kreativschaffenden im Internet erreicht werden. Doch der Schutz des Urheberrechtes, wie er dort formuliert ist, enthält Lücken, Risiken und wirft viele Fragen auf. Nachfolgend ein paar kurze Beispiele.

Wie funktionieren die Artikel?

Artikel 11 beispielsweise schützt selbst kleinste Textausschnitte, sodass daraus theoretisch sogar eine „Linksteuer“ entstehen könnte. Theoretisch muss, nach Artikel 11, jeder, der beispielsweise Textausschnitte oder illustrierte Links teilt, postet oder anderweitig verbreitet einen individuellen Vertrag mit dem Urheber darüber aushandeln. Somit könnte künftig selbst das Teilen von Nachrichten im Internet problematisch werden.

Artikel 13 nimmt Bezug auf alle Plattformen, die im Internet Uploads erlauben und auf der Inhalte gepostet werden können. Diese sollen im Vorfeld prüfen müssen, ob der verfügbar gemachte Inhalt „urheberrechtlich geschützte Werke“ enthält. Es müssen also alle hochgeladenen Medien geprüft werden, da es sich nicht um gegen das Urheberrecht verstoßende Werke, sondern um alle Fotos, Videos und Texte handelt. Diese Kontrolle ist nur mit Updloadfiltern möglich, auch wenn dieses Wort im Gesetzestext selbst nicht vorkommt. Die Rede ist lediglich von „[…]implementing effective technologies.“, also effektiven Technologien zum „Schutz von Inhalten“.

Die fehlerfreie technische Umsetzung der Filter wird von etlichen Wissenschaftlern und Experten bezweifelt. Falls diese jemals einen Fehler im Filtern von Uploads begehen sollten, würde es sich dabei um Zensur und somit Einschränkung der Meinungsfreiheit handeln. Da die entsprechenden Plattformen unmittelbar für Urheberrechtsverstöße der Nutzer haftbar gemacht werden sollen, stellt der Artikel eine unmittelbare Gefahr für die Inhalt Bereitstellenden dar. So ist es beispielsweise bis heute für Maschinen unmöglich, zwischen rechtlich einwandfreien Zitaten und tatsächlichen Plagiaten zu unterscheiden.

Lediglich kleine Ausnahmen werden im Gesetzestext angeführt. So betrifft die Regel beispielsweise Wikipedia als Online-Enzyklopädie nicht. Auch Online-Händler wie beispielsweise Ebay sind ausgenommen.

Was nun, war’s das?

Das Abstimmungsergebnis des heutigen Tages ist zwar ein Schlag ins Gesicht für die zahlreichen Gegner der Reform, gänzlich verloren ist der Kampf für eine Anpassung vieler Passagen allerdings noch nicht. Das Thema geht nun nämlich noch einmal in den Bundesrat, zur endgültigen Abstimmung voraussichtlich am 9. April.

Falls die Bundesregierung der Reform dort nicht zustimmen sollte, könnte diese nicht in Kraft treten. Das erklärte Julia Reda, Mitglied des europäischen Parlaments für die Piraten Partei, kurz nach dem heutigen Ergebnis auf Twitter. Demnach könne nun noch einmal alles getan werden, um die Bundesregierung davon zu überzeugen, ihre Zustimmung zu verweigern.

Die allerletzte Chance, #Uploadfilter & #Artikel13 zu stoppen: Wenn die Bundesregierung ihre Zustimmung im Rat zurückzieht, kann die Reform nicht in Kraft treten (Abstimmung im @EUCouncil vorauss. 9. April). Wir müssen nochmal alles tun, sie dazu aufzurufen! #SaveYourInternet pic.twitter.com/HUwSR3yLB8

— Felix Reda (@Senficon) March 26, 2019

Update:

Als Reaktion auf die Artikel 13 Abstimmung wurde laut Informationen von @uploadfilter (Savetheinternet.info auf Twitter) bundesweit zu Spontandemos aufgerufen.

Bisher bekannt seien demnach:

  • Köln, Neumarkt: Sofort
  • Frankfurt, Auf dem Römer: 17 Uhr
  • Leipzig, Kleiner Willy Brandt Platz: 18 Uhr
  • Dresden, Fetscherstraße 32/34: 18 Uhr
  • Hamburg, Gänsemarkt: 18.30 Uhr
  • Karlsruhe, 27. März, Platz der Grundrechte: 19 Uhr

Update 2: Weitere Spontandemos

  • München, 27. März, gegenüber Staatskanzlei: 18 Uhr
  • Nürnberg, Hauptbahnhof: 19 Uhr
  • Stuttgart, 27. März, Schillerplatz: 19 Uhr
  • Kiel, 27. März, Landtag: 19 Uhr
  • Berlin, Fernsehturm: 19.30 Uhr
  • Kassel, Am Rathaus: 19.30 Uhr

Mehr dazu:

Artikel 13: Über 100.000 auf den Straßen – Alle nur gekauft?

Artikel 13: Das Internet und die Politik – Ein Kommentar

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Jonas Walter
Jonas Walterhttps://www.gaming-grounds.de/
Jonas 'Syncerus' Walter ist seit 2010 im E-Sport-Journalismus aktiv. Nach Beteiligungen an diversen E-Sport-Projekten im redaktionellen Bereich wie MaseTV, ESC Gaming oder Team Vertex ist Gaming-Grounds.de nun die erste eigene Konzeption. Diese hat die Vision aktuell relevante Themen aus dem Gaming- und E-Sport-Bereich aufzugreifen und für Videospielbegeisterte an einem Ort zu konzentrieren.
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