Beschlossene Sache: Artikel 13 (17) kommt – Das passiert jetzt

Am heutigen Montag, 15. April, haben die EU-Staaten ein letztes Mal über die Umsetzung der umstrittenen Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt abgestimmt. Alle EU-Mitgliedsländer wurden noch einmal um eine Stimme gebeten, um ein abschließendes Ergebnis zu finden. Dieses Votum stellte die letzte Möglichkeit dar, die Richtlinie in seiner aktuellen Fassung auf europäischer Ebene aufzuhalten.

Doch wie erwartet kam es anders. Einige Staaten gingen zwar auf die Sorgen ihrer Bürger ein, aber es waren nicht genug. Viele andere, darunter zum Beispiel auch Deutschland und damit die Bundesregierung, beharrten auf ihrer Position und stimmten für die Umsetzung. Nachdem das Europaparlament bereits am Dienstag, 26. März 2019, der Richtlinie ohne Anpassungen seine Zustimmung gegeben hatte (wir berichteten) haben sich nun also auch die EU-Staaten mehrheitlich für eine Umsetzung der Reform inklusive der umstrittenen Artikel 11 und 13 (15 und 17) ausgesprochen.

Was soll die Reform eigentlich?

Das Ziel dieser Reform ist indes ein gutes. Die alten Richtlinien sollen durch die Anpassung des Urheberrechts auf einen aktuellen Stand gebracht werden, um so mit dem digitalen Fortschritt zu gehen. Insbesondere geht es um die angemessene Vergütung für Künstler im Internet. Nur die Vorgehensweise wird von vielen Umsetzungsgegnern kritisiert. Uploadfilter, die Inhalte bereits vor der Bereitstellung auf betroffenen Plattformen nach urheberrechtlich geschütztem Material scannen und prüfen sollen, stellen ein besonderes Manko dar. Denn die fehlerfreie Funktionsweise kann bislang von niemandem garantiert werden. Viele Experten äußerten sich im Vorfeld in Bezug auf die technische Umsetzbarkeit kritisch und sogar aus der Politik selbst kamen Stimmen, die zugaben, eine einwandfreie Funktion nicht zusichern zu können.

Falls auch nur in einem Fall ein Filter einen Fehler macht und Inhalte blockiert, die völlig legal zur Verfügung gestellt werden sollten – egal ob es sich hierbei um Text, Musik, Videos oder andere Medien handelt – stellt dies einen Einschnitt in die vom Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit dar. Dies nimmt die Politik anscheinend billigend in Kauf.

Was passiert nun?

Allen Protesten zum Trotz werden nun alle beteiligten Länder in den kommenden zwei Jahren an einer Umsetzung der Richtlinie mit nationalen Gesetzen arbeiten. Die Ausgestaltung des nationalen Rechts obliegt allerdings jedem einzelnen Land. Dort kommt ein weiterer kritischer Punkt der Formulierung ins Spiel. Denn die neue Richtlinie ist so schwammig ausformuliert, dass die Rahmenbedingungen für die Gesetze äußert weit gefasst sind. Dementsprechend können die jeweiligen Gesetze in jedem einzelnen Land völlig unterschiedlich verfasst, geschrieben und umgesetzt werden. Eine einheitliche Linie ist also nicht zu erwarten.

Doch genau darin liegt nun auch die letzte Hoffnung vieler Deutscher. Zum Beispiel sind die besonders im Fokus stehenden Uploadfilter nicht mit einem Wort in der beschlossenen Richtlinie erwähnt. In einer aktuellen Stellungnahme der Bundesregierung heißt es etwa, man wolle auf dieses Instrument möglichst verzichten. Auch die CDU hatte sich bislang dafür ausgesprochen, die Richtlinie ohne Filter umsetzen zu wollen. Eine klare Formulierung einer Alternative fehlt bislang jedoch ebenfalls.

Nach Berichten der Tagesschau habe EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber von der CSU bereits im Vorfeld gegenüber der „Bild“ versucht zu beschwichtigen. So wolle man die Wirkung abwarten und im Falle von „negativen Auswirkungen“ das Gesetz noch einmal überarbeiten. Das kann jedoch vieles bedeuten. Was „negative Auswirkungen“ sind, entscheidet nämlich ebenfalls die Politik.

Weiterhin werden in einer öffentlich einsehbaren Protokollerklärung der Bundesregierung einige interessante Punkte genannt. Demnach müssten alle „stay down“- Mechanismen (Alternativbegriff für Uploadfilter) [Anm. d. Red.: im Falle einer Nutzung] „dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen“. Außerdem solle Artikel 17 nur „marktmächtige Plattformen“ betreffen, die „große Massen von urheberrechtlich geschützten Uploads zugänglich machen und hierauf ihr kommerzielles Geschäftsmodell gründen“. Damit sind logischerweise Portale wie Youtube oder Facebook gemeint. Wikipedia, Hochschul-Repositorien, Blogs, Foren, Software Plattformen, WhatsApp, Startups und viele weitere sollen spezifisch ausgenommen werden. Eine namentliche Nennung von „Twitch“ und weiteren Plattformen fehlte bislang.

Warum die Zustimmung?

Aus der Protokollerklärung der Bundesregierung lässt sich weiterhin entnehmen, dass man der Richtlinie zugestimmt habe, weil „die Reform insgesamt dringend nötige Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmens mit sich bringt, etwa die Regelungen zum Text und Data Mining, zu den vergriffenen Werken oder zum Vertragsrecht für Künstlerinnen und Künstler.“

Zugleich bedauere man, dass es nicht gelungen sei, im Vorfeld ein alle Seiten überzeugendes Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden. So sehe man ein, dass „algorithmenbasierte Lösungen („UploadFilter“) auf ernsthafte Bedenken und in der deutschen Öffentlichkeit auf breite Kritik“ stoßen.

Klar sei, so die Regierung abschließend, dass Upload-Plattformen auch weiterhin als „freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen“ sollen.

„In Artikel 17 Absatz 7 und 8 ist in diesem Zusammenhang bestimmt, dass Schutzmaßnahmen von UploadPlattformen erlaubte Nutzungen geschützter Inhalte nicht behindern dürfen“, führt der Text der Protokollerklärung aus.

Insbesondere dafür werde man sich einsetzen, heißt es. Wie die Richtlinie also letztendlich ausgestaltet wird, steht bislang noch in den Sternen. Wer sich die vollständige Stellungnahme der Bundesregierung durchlesen möchte, findet diese HIER. Außerdem enthalten: Statements einiger Länder, die sich in der heutigen Abstimmung gegen eine Umsetzung der Reform ausgesprochen haben.

Mehr dazu:

Artikel 13: Europaparlament beschließt Urheberrechtsreform

Artikel 13: Über 100.000 auf den Straßen – Alle nur gekauft?

Artikel 13: Das Internet und die Politik – Ein Kommentar

Auch interessant:
Jonas Walter
Jonas Walterhttps://www.gaming-grounds.de/
Jonas 'Syncerus' Walter ist seit 2010 im E-Sport-Journalismus aktiv. Nach Beteiligungen an diversen E-Sport-Projekten im redaktionellen Bereich wie MaseTV, ESC Gaming oder Team Vertex ist Gaming-Grounds.de nun die erste eigene Konzeption. Diese hat die Vision aktuell relevante Themen aus dem Gaming- und E-Sport-Bereich aufzugreifen und für Videospielbegeisterte an einem Ort zu konzentrieren.
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Zeige alle Kommentare
- Werbung -spot_img

Letzte Artikel:

Besonders beliebt:

- Werbung -spot_img
StartArtikelBeschlossene Sache: Artikel 13 (17) kommt - Das passiert jetzt
Cookie Consent mit Real Cookie Banner