Gemeinnützigkeit im E-Sport: Neue Positionierung von CDU/CSU

In ihrem Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ legt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dar, dass sie Sportvereine, in deren E-Sport-Abteilungen Sportsimulationen angeboten werden, vor einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit bewahren will.

Das Positionspapier zum Ehrenamtsgesetz 2021 war am vergangenen Dienstag, 16. Juni 2020, von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen worden. In der zugehörigen Pressemitteilung heißt es dort zum Thema E-Sport, dass man Handlungsbedarf sehe. „Um für diese Vereine die Gefahr der Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu beseitigen, werden wir eine rechtliche Klarstellung der Behandlung von E-Sports herbeiführen“, erklären die Verantwortlichen in der Meldung.

Formulierungen und Kommentare

Im ausformulierten Papier der Fraktion heißt es in Abschnitt 2.6 „E-Sport“, dass man im zugehörigen Anwendungserlass zu § 52 AO am Ende der laufenden Nummer 7 folgende Zeile ergänzen lassen möchte:

„E-Sports fällt unter den Begriff Sport, soweit es sich um elektronische Sportsimulationen handelt.“ – Quelle

Dazu kommentiert Hans Jagnow, Präsident des eSport-Bund Deutschlands:

„Wir begrüßen die Positionierung der Unionsfraktion im Bundestag, im Rahmen der Stärkung des Ehrenamtes auch E-Sport in den Fokus zu nehmen. Während der Coronakrise haben viele Vereine ihre E-Sport-Angebote ausgebaut oder sind erstmals damit in Berührung kommen.

Um für die Vereine Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, brauchen wir eine zügige steuerrechtliche Gleichstellung zu traditionellen Sportarten. Das kann nur als ganzheitliche Lösung mit allen Spieltiteln funktionieren, um in der Krise keine zusätzlichen Hürden und Belastungen zu schaffen. Das riesige Interesse in den letzten Monaten hat gezeigt, dass der E-Sport aus den deutschen Sportvereinen nicht mehr wegzudenken ist.”

Hans Jagnow, Präsident des ESBD, freut sich also gemeinsam mit dem Verband über die Thematisierung des E-Sports, strebt aber gemeinsam mit seinen Mitstreitern weiterhin eine ganzheitliche Lösung an, in der kompetitive Spiele nicht voneinander getrennt werden. Shooter müssten demnach genauso behandelt werden wie FIFA.

Martin Müller, Vizepräsident des ESBD, ergänzt [via Facebook]:

„Bei dieser Regelung wären E-Sport-Vereine benachteiligt. Zudem wird das Ehrenamt in Sportvereinen, die aus guten Gründen über reine Sportspiele hinausgehen, nicht gewürdigt. Es ist es gut, dass sich dem Thema Gemeinnützigkeit endlich angenommen wird. Die Einschränkung auf Sportspiele wäre jedoch absolut enttäuschend.“

Alle international relevanten E-Sport-Titel würden damit weiterhin ignoriert. Weder League of Legends, noch Counter-Strike: Global Offensive, StarCraft II, Rocket League oder Hearthstone würden die Bedingungen für eine Förderung in diesem Entwurf erfüllen.


Über den ESBD

Der ESBD vertritt – nach eigenen Angaben – seit seiner Gründung im November 2017 als Sportfachverband organisierten E-Sport in Deutschland. Er vereint über 50 E-Sport-Organisationen wie Leistungssportteams, Breitensportvereine sowie Veranstalter. Insgesamt sind fast 2.000 E-Sport-Engagierte im ESBD organisiert. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und wird durch ein siebenköpfiges Präsidium geleitet, beschreibt sich der ESBD selbst.

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Jonas Walter
Jonas Walterhttps://www.gaming-grounds.de/
Jonas 'Syncerus' Walter ist seit 2010 im E-Sport-Journalismus aktiv. Nach Beteiligungen an diversen E-Sport-Projekten im redaktionellen Bereich wie MaseTV, ESC Gaming oder Team Vertex ist Gaming-Grounds.de nun die erste eigene Konzeption. Diese hat die Vision aktuell relevante Themen aus dem Gaming- und E-Sport-Bereich aufzugreifen und für Videospielbegeisterte an einem Ort zu konzentrieren.
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