Jetzt beantragen: Bis zu 200.000 Euro für Game-Projekte

Wer aktuell an einem Spiel arbeitet oder ernste Ambitionen für ein deartiges Projekt hat, der hat nun die Chance über das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) eine sogenannte De-minimis-Beihilfe zu beantragen. Mit diesem Projektzuschuss haben eingetragene Firmen (keine Privatpersonen) die Chance auf eine Computerspieleförderung.

De-minimis haben den Vorteil, dass sie relativ Niedrigschwellig laufen, da sie aufgrund ihrer niedrigen Höhe keiner Zustimmung durch die EU-Kommision bedürfen. Die bewilligten Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden und dürfen für alle projektbezogenen Kosten verwendet werden, so auch beispielsweise Personalkosten oder für Software und Hardware.

Die Einreichungsfrist für Projektskizzen beginnt am 3. Juni 2019 und endet am 30. August. Alle wichtigen Daten zur De-minis Computerspielförderung auf einen Blick:

  • Förderung für die Entwicklung von Prototypen und Produktionen von Computerspielen
  • Zuschuss bis zu maximal 200.000 EUR
  • Förderquote von maximal 50 %
  • Start-ups und kleine Unternehmen können einen Bonus von 20 %, mittlere Unternehmen einen Bonus von 10 % erhalten
  • Einreichungen sind ab dem 03.06.2019 bis zum 30.08.2019 möglich

So läuft die Antragsstellung

Für alle Projekte kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Im ersten Schritz wird eine Projektskizze eingereicht, in der das geplante Projekt nachvollziehbar dargestellt wird. Dabei müssen alle wesentlichen Punkte kurz formuliert werden, verständlich und auf Deutsch mit einem Umfang von bis zu 15 Seiten auf Basis der Gliederungsvorgabe für Projektskizzen.

Im anschließenden Prüfverfahren werden unmittelbar Skizzen berücksichtigt, die vollständig vorliegen. Formal korrekte Projektskizzen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung über easy-Online. Projektskizzen mit formalen oder inhaltlichen Defiziten können im weiteren Verlauf nachgebessert werden. Hierzu wird der Fördergeber in den Dialog mit den Einreichenden treten.

Bewertungsgrundlagen im Auswahlverfahren sind:

  • der Beitrag des geplanten Projekts zur Erreichung der Ziele der Förderrichtlinie
  • die zu erwartenden ökonomischen Effekte
  • die Machbarkeit
  • der Förderbedarf und Alleinstellungsmerkmale
  • die Expertise des Fördernehmers

Im zweiten Verfahrensschritt ist von den Antragstellern der positiv bewerteten Projektskizzen ein förmlicher Förderantrag vorzulegen. Im förmlichen Förderantrag muss die Vorkalkulation beziehungsweise der Finanzierungsplan detaillierter aufgeschlüsselt und mit fachlichen Ausführungen in der Vorhabenbeschreibung erläutert. Ein wichtiger Bestandteil dieses Verfahrens ist die Prüfung der Bonität der Antragsteller sowie die Prüfung der Eigenanteilsfinanzierung.


Weitere Details zur De-minimis-Beihilfe zur Computerspieleförderung gibt es hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/de-minimis-beihilfe-zur-computerspielefoerderung.html

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Alexander Panknin
Alexander Pankninhttps://www.gaming-grounds.de/
1985 geboren. Mit Doom, Quake und SNES aufgewachsen. War selbst in der Indiegames-Szene aktiv und schreibt nun auf gaming-grounds.de über seine große Leidenschaft: Videospiele.
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