Medienstaatsvertrag soll Lizenzrecht für Streamer regeln

Lange war die Situation für Streamer in Deutschland unklar: Wer braucht eine Rundfunklizenz, wer braucht sie nicht? Richtet sich die Regelung nach gestreamter Zeit, Regelmäßigkeit oder durchschnittlichen Zuschauerzahlen? Wovon hängt es ab, ob jemand, der Content jeglicher Art auf Twitch.tv, Mixer, Facebook und Co. mit Zuschauern teilt, eine offizielle Lizenz bei den zuständigen Medienanstalten der Bundesländer beantragen muss?

Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag, der das Medienrecht bislang regelte, stammt aus dem Jahr 1991 und ist somit in Bezug auf neue Medien reichlich überholt. Nun haben sich die Ministerpräsidenten endlich zusammengefunden, um eine Neuregelung in Bezug auf neue Medien festzumachen. Eine Einigung scheint es innerhalb eines neuen Vertragsentwurfes bereits zu geben. Demnach habe die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer gesagt, dass der neue Entwurf zwischen den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossene Sache ist. Dies berichten diverse Medien übereinstimmend. Darunter die Tagesschau, die sich in ihrem Bericht wiederum auf den Deutschlandfunk bezieht.

Einheitliche Regelung geplant

Um den 19 Jahre alten Vertrag auf den aktuellen Stand zu bringen, sind auch Themen wie Streaming, Elemente der Sprachsteuerung wie beispielsweise „Alexa“ sowie weitere Online-Dienste Thema in der neuen Ausarbeitung. Während es für die sogenannten „internetbasierten Lautsprecher“ hauptsächlich darum geht, dass diese transparent offenlegen müssen, durch welche Kriterien ihre Suchergebnisse definiert werden, geht es für Content-Creator beziehungsweise Streamer natürlich um die eingangs bereits erwähnte Rundfunklizenz.

Bislang schien es nahezu willkürlich, welche der abertausenden Streamer in Deutschland eine Mahnung beziehungsweise Aufforderung von offizieller Stelle erhalten haben, sich um eine entsprechende Zulassung kümmern zu müssen. Dies soll nun grundlegend geändert werden. Demnach sehe die Neuregelung vor, dass die Betroffenen keine Zulassung benötigen, wenn sie „im Durchschnitt der vergangenen sechs Monate weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten“, so schreibt es die Tagesschau in ihrem zugehörigen Bericht.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Obwohl sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer einig zu sein scheinen, ist der bürokratische Weg des neuen Vertrages an dieser Stelle noch nicht abgeschlossen. Demnach bedarf es zusätzlich der Information sowie Zustimmung aller Landtage, sowie der Vorlage bei der Europäischen Kommission. Im Frühjahr könnte der Vertrag folglich vollständig unterzeichnet werden, im Herbst 2020 schließlich in Kraft treten, sollten die verbleibenden Stellen dem Entwurf ebenfalls zustimmen.

Felix Falk, Geschäftsführer des game – Verbandes der deutschen Games-Branche, kommentiert den vorläufigen Beschluss wie folgt:

„Der neue Medienstaatsvertrag bringt in einem wichtigen Punkt gute Nachrichten: Endlich soll klar werden, dass die meisten Let’s Player keine Lizenz mehr für Live-Streaming brauchen. Damit setzt die Ministerpräsidentenkonferenz eine zentrale Forderung von uns um und schafft Rechtssicherheit für Let’s Player in Deutschland.“

Die betroffene Zielgruppe ist jedoch weit größer als ausschließlich „Let’s Player“, die Falk an dieser Stelle nennt. Denn viele große Streams, auch auf der wohl bekanntesten und meistgenutzten Plattform Twitch.tv, beschäftigen sich mit weitaus mehr Themen als nur der ausschließlichen Übertragung von Videospielen. So sind extrem große und zuletzt gewachsene Bereiche auch das sogenannte „Just Chatting“, in dem die Streamer mit ihrer Zuschauerschaft über alle möglichen Themen des Lebens reden, auf andere Medieninhalte und Neuigkeiten reagieren und sich darüber austauschen, sowie unter anderem der große Online-Glücksspiel Bereich „Casino“ der sich rechtlich wiederum in einer anderen Zwickmühle befindet. Darauf an dieser Stelle zusätzlich einzugehen, würde den Rahmen des Beitrags sprengen. Deshalb an anderer Stelle dazu mehr.

Eindeutiges Gesetz?

Noch bevor die neue Regelung überhaupt ansatzweise an dem Punkt ist, in Kraft treten zu können, gibt es zusätzliche aufgeworfene Fragen, die in der beschriebenen Grenze von durchschnittlich 20.000 gleichzeitigen Zuschauern nicht eindeutig geklärt werden. So ist es beispielsweise nicht unüblich, dass Streamer, auch während sie eigentlich offline sind, auf ihren Kanälen Wiederholungen von vergangenen Übertragungen laufen lassen.

Wiederholungen sind in nahezu jedem Medium ein gängiges Mittel, um Sendezeiten zu füllen und Zuschauern Übertragungen erneut zugänglich zu machen. Dennoch konsumieren die Communities natürlich wesentlich häufiger die „echten“ Livestreams, weshalb die Wiederholungen meist von deutlich weniger gleichzeitigen Zuschauern verfolgt werden. In der Konsequenz können also auch die durchschnittlich gleichzeitigen Nutzer über einen längeren Zeitraum durch das Senden von Wiederholungen deutlich reduziert werden.

Momentan wäre diese erneut geschaffene Grauzone allerdings nur für vereinzelte Streamer überhaupt in Betracht zu ziehen. Denn die magische Grenze der „durchschnittlichen 20.000“ überbietet derzeit nur Marcel ‚MontanaBlack‘ Eris, der zuletzt durch sein äußerst erfolgreiches Buch „MontanaBlack: Vom Junkie zum YouTuber“ für Aufsehen sorgte.

In der Zukunft könnte sich dies aber natürlich schlagartig ändern, denn der gesamte Streaming Markt sowie die interessierte Zielgruppe wachsen nach wie vor rasant.

Auch interessant:
Jonas Walter
Jonas Walterhttps://www.gaming-grounds.de/
Jonas 'Syncerus' Walter ist seit 2010 im E-Sport-Journalismus aktiv. Nach Beteiligungen an diversen E-Sport-Projekten im redaktionellen Bereich wie MaseTV, ESC Gaming oder Team Vertex ist Gaming-Grounds.de nun die erste eigene Konzeption. Diese hat die Vision aktuell relevante Themen aus dem Gaming- und E-Sport-Bereich aufzugreifen und für Videospielbegeisterte an einem Ort zu konzentrieren.
- Werbung -spot_img

Letzte Artikel:

Besonders beliebt:

- Werbung -spot_img
StartArtikelMedienstaatsvertrag soll Lizenzrecht für Streamer regeln
Cookie Consent mit Real Cookie Banner