Deutsche E-Sport-Zukunft: Schafft die Ampel Gemeinnützigkeit?

Es zeichnet sich eine neue Regierung bestehend aus Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und der Freien Demokratischen Partei (FDP) ab. Im Rahmen der Verhandlungen und der Vorbereitung einer Regierungsbildung ist auch das Phänomen E-Sport thematisiert worden.

Auf Seite 123 des Koalitionsvertrages heißt es unter dem Punkt Kulturförderung:

„Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus und machen E-Sport gemeinnützig.“

Im Koalitionsvertrag 2018 der aktuell geschäftsführenden Bundesregierung hieß es noch:

„Wir erkennen die wachsende Bedeutung der Esport-Landschaft in Deutschland an. Da Esport wichtige Fähigkeiten schult, die nicht nur in der digitalen Welt von Bedeutung sind, Training und Sportstrukturen erfordert, werden wir Esport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anerkennen und bei der Schaffung einer olympischen Perspektive unterstützen.“

Der aktuelle Koalitionsvertrag ist im Umfang und in der Qualität bei der Behandlung des Themas E-Sports also deutlich hinter den Ansprüchen zurückgeblieben, die noch im Jahr 2018 definiert worden sind.

Einordnung des Koalitionsvertrages 2021

Im ersten Schritt ist es erfreulich, dass E-Sport weiterhin Berücksichtigung in einem Koalitionsvertrag findet. E-Sport spielt also weiterhin eine Rolle auf dem politischen Parkett. Die Gemeinnützigkeit für E-Sport-Organisationen, insbesondere Breitensportvereine, wäre ein herausragender und progressiver Schritt, der seit Langem überfällig ist. Darüber hinaus würde eine etwaige Gemeinnützigkeit die Arbeit derartiger Organisationen auch insofern erleichtern, als Synergien zum traditionellen Sport und anderweitigen gemeinnützigen Organisationen leichter nutzbar gemacht würden. Bestehende Sportvereine müssten sich keine rechtlichen Sorgen machen, wenn sie eine E-Sport-Abteilung aufmachen und betreiben würden.

Ferner würde eine Gemeinnützigkeit das Engagement ehrenamtlich arbeitender Menschen würdigen, die sich im Rahmen der Mitgliedschaft bei einem E-Sport-Verein in ihrer Freizeit für den E-Sport starkmachen. Damit verknüpft sind außerdem Steuererleichterungen sowie dezidierte Fördermöglichkeiten für E-Sport-Vereine, die zusätzliche Impulse für den E-Sport und die Vereinsarbeit freisetzen könnten.

Neben den positiven Folgen und Ableitungen, die sich aus dem Koalitionsvertrag ergeben würden, finden sich mehrere negative oder zumindest bedenkliche Aspekte. Zum einen wird der Begriff E-Sport nur an einer einzigen Stelle im Koalitionsvertrag erwähnt und auch nicht in einem Satz, der ausschließlich dem elektronischen Sport vorbehalten wäre. Eine Erwähnung des E-Sports auf S. 103 des Koalitionsvertrages, im Kapitel über den Sport, mit den dort aufgeführten unterstützenswerten allgemeinen Zielen, wäre sehr hilfreich gewesen, weil E-Sport-Vereine genau diese Arbeit leisten.

Den E-Sport alleinig unter dem Punkt der Kulturförderung zu erwähnen, erscheint aus mehreren Gründen deplatziert:

Während das Spiel und auch das virtuelle Spielen, Gaming genannt, in Deutschland richtigerweise Kulturgut sind, kommen beim E-Sport weitere Aspekte hinzu. Dies betrifft insbesondere sportdefinitorische Aspekte. Beim E-Sport wird das Spielen auf Basis der vorherrschenden Wettbewerbsorientierung im Hinblick auf Leistungsparameter auf ein anderes Niveau gehoben. So schaffen E-Sportler im Wettbewerb bis zu 400 Aktionen pro Minute, also konkrete Eingaben an den jeweiligen Eingabegeräten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum es der Nennung der Kulturförderung im E-Sport-Kontext überhaupt bedarf. Kultur ist bereits in der aktuellen Abgabenordnung ein gesellschaftlicher Bereich, der eine Gemeinnützigkeit ermöglicht. Wenn E-Sport also als Kulturgut gesehen würde, etwa als Teilbereich des Gamings, dann wäre eine entsprechende Änderung im Sinne des Koalitionsvertrages überhaupt nicht notwendig.

Fazit

Das Signal, das von der Nennung des E-Sports und der Forcierung seiner Gemeinnützigkeit ausgeht, ist grundsätzlich positiv zu werten. Allerdings ist die fast beiläufige Erwähnung des E-Sports im Koalitionsvertrag zu wenig. Insbesondere, weil die Grünen und die FDP das Thema E-Sport seit Längerem auf ihrer jeweiligen Agenda haben.

Darüber hinaus war der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 im Hinblick auf den E-Sport ambitionierter. Es ging um eine Anerkennung als Sport, sogar mit einer olympischen Perspektive. Diese würde dem E-Sport zumindest in Deutschland mit dem neuen Koalitionsvertrag verwehrt bleiben, denn an Olympischen Spielen nehmen nur Sportler teil, keine Kulturschaffenden.

„Deutschland versucht einen Sonderweg zu beschreiten. Die Autonomie des Sports macht es dem E-Sport in Deutschland besonders schwer, wenn es um die Anerkennung als Sportart geht. Würde E-Sport nicht als Sport anerkannt, würde sich Deutschland international isolieren. Denn rund 70 Länder der Welt, darunter wenig progressive Staaten wie Pakistan, aber auch Südkorea oder die USA, haben E-Sport inzwischen als das anerkannt, was er definitorisch ist: Sport. Wir hätten uns hier mutigere Schritte erhofft, bis hin zu einem Hinterfragen bestimmter Mechanismen der Sportautonomie. Nichtsdestotrotz wird eine etwaige Gemeinnützigkeit des E-Sports vor allem die Arbeit von Breitensportvereinen und dezidierten E-Sport-Vereinen erleichtern. Das schafft zumindest operativ vielerlei Erleichterungen.“

– Timo Schöber, Leiter des Bereichs E-Sport beim Institut für Ludologie

„Wir freuen uns über das Signal, dass E-Sport von der Politik Berücksichtigung findet. Auch, wenn sich uns der Zusammenhang der Nennung des E-Sports im Koalitionsvertrag im Rahmen der Kulturförderung nicht vollends erschließt, ist die Feststellung der Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung aber überfällig. Dennoch würden wir uns wünschen, dass auch deutsche Athleten einmal bei olympischen Spielen mit E-Sport als Disziplin dabei sein werden und wir hoffen sehr, dass der sich gerade in der personellen Umstrukturierung befindliche DOSB zukünftig für die Bundespolitik in Bezug zum E-Sports positive Signale sendet.“

– Prof. Dr. Jens Junge, Direktor des Instituts für Ludologie


Über das Institut für Ludologie

Das Institut für Ludologie an der SRH Berlin University of Applied Sciences forscht breit angelegt zu allen spielwissenschaftlichen Phänomenen, ob im analogen oder digitalen Spielumfeld. Dieser inter- und transdisziplinäre Forschungsbereich beschäftigt sich mit der spielerischen frühkindlichen Entwicklung, der späteren Persönlichkeitsentwicklung, den Fantasie- und Rollenspielen ebenso wie den Konstruktions- und Regelspielen, aus denen Kartenspiele, Brettspiele, Computerspiele oder Mobile Games erwachsen. Diese Spiele des Alltags sind inzwischen als Kulturgut anerkannt, weil sie gesellschaftliche Entwicklungen widerspiegeln, zur Reflektion einladen und soziale Formen des menschlichen Lebens ermöglichen und verändern.

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Jonas Walter
Jonas Walterhttps://www.gaming-grounds.de/
Jonas 'Syncerus' Walter ist seit 2010 im E-Sport-Journalismus aktiv. Nach Beteiligungen an diversen E-Sport-Projekten im redaktionellen Bereich wie MaseTV, ESC Gaming oder Team Vertex ist Gaming-Grounds.de nun die erste eigene Konzeption. Diese hat die Vision aktuell relevante Themen aus dem Gaming- und E-Sport-Bereich aufzugreifen und für Videospielbegeisterte an einem Ort zu konzentrieren.
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