Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern geht es bei Nintendo etwas strikter zu, was das Widerrufsrecht betrifft. Bislang konnten vorbestelle Spiele nicht so einfach zurückgegeben werden, wenn der Preload bereits vollzogen wurde. Gegen diese Vorgehensweise wurde nun allerdings Klage eingereicht, da das Spiel ohne die Freischaltung zum Release ja noch völlig wertlos sei – demnach habe Nintendo auch den Kaufvertrag noch nicht erfüllt. Dies kritisierte die Verbraucherzentrale Bundesverbands (Quelle: vzbv)
Während das Landgericht Frankfurt am Main die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte, ging der vzbv in Berufung und hatte letztlich vor dem Oberlandesgericht Erfolg. Das Verfahren geht auf die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet zurück, diese hatte bereits 2018 angemerkt, dass Nintendo sich nicht an geltende EU-Richtlinien halten würde. Für Online-Käufer sei den Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen.
Nintendo hat das neue Urteil nun akzeptiert und entsprechende Anpassungen im eShop vorgenommen.
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